VERTRAG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Novaro
Arbeitsstand für B2B-SaaS: Diese AGB sind auf Unternehmerkunden ausgerichtet und müssen vor breitem Verkauf anwaltlich geprüft und mit den echten Anbieterangaben synchronisiert werden.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Novaro-Software durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Novaro richtet sich nicht an Verbraucher. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, wenn Novaro ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Leistung
Novaro stellt eine mandantenfähige Cloud-Software für Handel, Lager, POS, Außendienst, Rechnungen, Zahlungen, Auswertungen und Buchhaltungsvorbereitung bereit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Paket, Angebot, Auftragsbestätigung und freigeschalteten Modulen.
3. Testphase und Vertragsschluss
Über das Formular kann ein Testzugang angefragt und technisch vorbereitet werden. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst nach Bestätigung durch Novaro oder nach ausdrücklicher Aktivierung eines kostenpflichtigen Pakets. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt für richtige Stammdaten, steuerliche Angaben, Artikel-, Preis- und Belegdaten, angemessene Benutzerberechtigungen und sichere Passwörter. Der Kunde prüft Rechnungen, Steuerbehandlung, Exporte und Kassenprozesse vor produktiver Nutzung fachlich.
5. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen
Novaro bemüht sich um einen stabilen Betrieb. Wartung, Sicherheitsupdates und notwendige technische Änderungen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Wesentliche Änderungen werden Kunden angemessen angekündigt, soweit dies nach Umständen und Sicherheitslage möglich ist.
6. Zahlungsbedingungen, Verzug und Sperrung
Gebühren sind nach Rechnung ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug darf Novaro nach angemessener Mahnung den Zugang ganz oder teilweise sperren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Exportrechte bleiben zu beachten.
7. Daten, Export und Aufbewahrung
Kundendaten bleiben dem Kunden zugeordnet. Novaro stellt Exportmöglichkeiten bereit, soweit technisch verfügbar. Steuerlich relevante Daten, Rechnungen, Zahlungen, Kassen- und Auditdaten werden nicht still gelöscht; Korrekturen erfolgen durch Storno, Gegenbuchung oder dokumentierte Änderung.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Novaro personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Ohne abgeschlossenen AV-Vertrag darf Novaro nicht produktiv für personenbezogene Daten Dritter eingesetzt werden.
9. Rechte an der Software
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Software während der Vertragslaufzeit. Quellcode, Marken, Designs, Dokumentation und sonstige Rechte verbleiben bei Novaro oder den jeweiligen Rechteinhabern.
10. Haftung
Novaro haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für fachliche Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsentscheidungen des Kunden übernimmt Novaro keine Beratungshaftung.
11. Laufzeit und Kündigung
Monatliche Pakete sind monatlich kündbar, soweit kein Angebot eine andere Laufzeit vorsieht. Nach Vertragsende kann der Zugang eingeschränkt werden; Datenexport, gesetzliche Aufbewahrung und Löschprüfung sind vorher zu koordinieren.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters; dieser ist nach Festlegung der ladungsfähigen Anschrift zu ergänzen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.